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Aufnahmekriterien

Voraussetzung für die Zulassung zum Grundstudium des Universitätslehrgangs Deutsch als Fremd- und Zweitsprache ist der Abschluss eines geisteswissenschaftlichen Bachelorstudiums im Ausmaß von mindestens 180 ECTS-Anrechnungspunkten bzw. der Nachweis von Studienleistungen im Ausmaß von 180 ECTS-Anrechnungspunkten bei Studierenden, die für ein zumindest 4-jähriges Diplomstudium oder für ein Masterstudium gemeldet sind, oder der Abschluss eines anderen gleichwertigen Studiums an einer anerkannten inländischen oder ausländischen postsekundären Bildungseinrichtung und die Beherrschung der deutschen Sprache. Personen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, haben die Kenntnis der deutschen Sprache durch einen Sprachkenntnisnachweis auf dem Kompetenzniveau C1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachzuweisen.

Reihungskriterien sind:

  • Germanistikstudium
  • anderes philologisches Studium
  • Wahlfachschwerpunkte in den Bereichen Fremd- oder Zweitsprachendidaktik und/oder Publikationstätigkeit bzw. Tätigkeit als Lehrbuchautorin/Lehrbuchautor in diesen Bereichen
  • Grad des akademischen Abschlusses generell
  • Herausragende fremdsprachliche Kompetenzen bzw. mehrsprachiger Kompetenzhintergrund (C2 vor C1 etc., entsprechend dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen)
  • Erfahrungshintergrund und Erfahrungstiefe speziell im Unterrichten von Fremd- bzw. Zweitsprachen, bevorzugt Deutsch als Fremdsprache oder Deutsch als Zweitsprache
  • Einschlägige Arbeitserfahrungen im Ausland
  • Teilnahme an Mobilitätsprogrammen, Praktika, Sprachreisen etc.
  • Sonstige Kompetenzen, die für die Grundstufe des Universitätslehrgangs Deutsch- als Fremdsprache oder Deutsch als Zweitsprache im Sinne der oben genannten Zielbestimmungen von Relevanz sein können
  • Das Motivationsschreiben und allfällige fachlich beachtliche Empfehlungsschreiben facheinschlägiger Institutionen

Kontakt

Organisation und Beratung
Beethovenstraße 9 8010 Graz
Mag. Sandra Kainz Telefon:+43 (0)316 380 - 1122

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