Aufnahme und Kosten
Die Anmeldefrist für den Universitätslehrgang ist in jedem Jahr von 15. März bis 15. Juni. Anfang Juli erfolgt die schriftliche Verständigung über die Aufnahme in den Lehrgang. Nähere Informationen über die Aufnahmekriterien und die der Bewerbung beizulegenden Unterlagen finden Sie unter dem Link „Aufnahme”.
Alle Universitätslehrgänge sind gemäß § 9 Abs. 1 Satzungsteil Universitätslehrgänge verpflichtet, sämtliche Kosten inklusive des an die Universität zu leistenden Kostenersatzes durch die Lehrgangsbeiträge abzudecken. Die Kosten für den Besuch des Universitätslehrgangs Deutsch als Fremd- und Zweitsprache setzen sich also zusammen aus dem Lehrgangsbeitrag in der Höhe von EUR 2250.-/Semester im Grundstudium bzw. EUR 2300.-/Semester im Aufbaustudium und dem ÖH-Beitrag (derzeit EUR 19,7.-).
Vom Studienbeitrag sind außerordentliche Studierende, die ausschließlich an einem Universitätslehrgang teilnehmen, befreit.